• Deutsch

    Deutsch

  • English

    English

  • Español

    Español

  • Français

    Français

  • Italiano

    Italiano

  • Português

    Português

UAE-Mitarbeitermonitoring-Gesetze - WorkTime

11. Januar 2021

7 Min. Lesezeit

12 am häufigsten gestellte Fragen zu den Mitarbeitermonitoring-Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)

WorkTime

Mitarbeitermonitoring-Software

WorkTime

Nicht-invasiv - die einzige nicht-invasive Software auf dem Markt

25+ Jahre auf dem Markt

70+ Berichte: Anwesenheit,; Produktivität,; aktive Zeit,; Online-Meetings,; Remote vs. Büro und mehr

WorkTime WorkTime WorkTime WorkTime WorkTime WorkTime
Derzeit gibt es keine Vorschriften, die das Mitarbeitermonitoring in den VAE regeln. Allerdings gelten wahrscheinlich eine Kombination aus bundes,; landes- und lokalen Gesetzen für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Unternehmen müssen die Produktivität der Belegschaft sicherstellen und Geschäftsassets schützen. Aus diesen Gründen haben Arbeitgeber das gesetzliche Recht, die Arbeitsaktivitäten der Mitarbeiter zu überwachen. Vor jeder Überwachung müssen Mitarbeiter ihre Zustimmung geben.

1. Ist Mitarbeitermonitoring in den VAE legal?

Ja. Solange es legitime Geschäftsinteressen zu schützen gibt,; ist es für Unternehmen legal akzeptabel,; Mitarbeitermonitoring durchzuführen,; um die Arbeits effizienz zu gewährleisten und Geschäftsassets zu schützen. Das gesagt,; die VAE verlangen,; dass Zustimmung vor der Überwachung der Mitarbeiter gegeben wird. Unternehmen dürfen kein Gerät (einschließlich Computer,; Telefone,; E-Mails,; Tastatureingaben usw.) ohne Zustimmung überwachen,; auch wenn es firmeneigen ist.

2. Ist es legal, die Computer des Unternehmens zu überwachen?

Ja. Arbeitgeber haben das Recht,; Computer zu überwachen,; die Mitarbeitern für Arbeitszwecke zur Verfügung gestellt werden,; solange die Mitarbeiter darüber informiert und zustimmen,; insbesondere wenn personenbezogene Daten involviert sind. Es ist illegal,; Mitarbeiter zu überwachen,; auch während der Arbeitszeiten,; wenn sie keine Erlaubnis geben. (Laut Bundesgesetzen der VAE: VAE-Verfassung (Bundesgesetz Nr. 1 von 1971),; Strafgesetzbuch (Bundesgesetz Nr. 3 von 1987 wie geändert),; Cyberkriminalitätsgesetz (Bundesgesetz Nr. 5 von 2012 zur Bekämpfung von IT-Verbrechen),; und Telekommunikationsverordnung (Bundesgesetz per Dekret Nr. 3 von 2003 wie geändert).

3. Ist es legal, Internet- und Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeitern zu überwachen?

Ja. In den VAE ist es illegal,; Informationen eines Arbeitgebers preiszugeben. Unternehmen haben im Allgemeinen das Recht,; Mitarbeiter daran zu hindern,; das Internet für etwas anderes als arbeitsbezogene Zwecke zu nutzen. Arbeitgeber müssen bei der Überwachung von Social-Media-Aktivitäten und der Nutzung des Internets. die privaten Leben der Mitarbeiter berücksichtigen. Überwachung ohne Zustimmung verstößt gegen Artikel 22 des Cyberkriminalitätsgesetzes,; das festlegt,; dass eine Person haftbar ist,; wenn sie ein Computer-Netzwerk,; eine Website oder Informationstechnologie nutzt,; um vertrauliche Informationen,; die im Laufe ihrer Arbeit erlangt wurden,; ohne Autorisierung offenzulegen. Unternehmen sollten Richtlinien zur Nutzung des Internets und der Social Media entwickeln. Richtlinien können Anweisungen enthalten,; dass Mitarbeiter den Verlauf und temporäre Dateien aus ihren Webbrowsern nicht löschen sollen.

4. Ist es legal, Bildschirminhalte und Tastatureingaben zu überwachen?

Ja. In den VAE haben Arbeitgeber das Recht,; zu überwachen und zu analysieren,; Bildschirminhalte sowie Tastatureingaben auf Firmeneigentum. Allerdings behalten sich Mitarbeiter das Recht vor,; einer solchen Überwachung zuzustimmen,; da sie ein Recht auf persönliche Privatsphäre haben. Und wenn die Mitarbeiter nicht einverstanden sind,; dann darf der Arbeitgeber sie nicht überwachen.

5. Ist es legal, E-Mail-Inhalte zu überwachen?

Ja. Firmen-E-Mail-Systeme sind Firmeneigentum. Mitarbeiter sollten sich bewusst sein,; dass sie ihre privaten E-Mails vom Bürocomputer aus abrufen,; da diese überwacht werden können. Nach der Verfassung der VAE dürfen Privatsphäre und personenbezogene Informationen ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Das Unternehmen muss seine Mitarbeiter klar über die Überwachung der E-Mails informieren. Außerdem sollten klare Richtlinien bezüglich der Nutzung von Firmen-E-Mails für berufliche Zwecke bereitgestellt werden.

6. Ist es legal, Telefonate zu überwachen oder aufzuzeichnen?

Ja,; die meisten Unternehmen in den VAE haben das gesetzliche Recht,; Telefonate als Risikomanagementmaßnahme zu überwachen. Einige Unternehmen sind möglicherweise nicht verpflichtet,; Telefonate zu überwachen,; tun es aber für Schulungs- oder Qualitätskontrollzwecke. Obwohl keine Bundesgesetzgebung die Aufzeichnung von Telefonaten von Mitarbeitern am Arbeitsplatz regelt,; gelten nach Gesetzen wie:
  • Artikel 15 des Cyberkriminalitätsgesetzes.
  • Artikel 72 des Telekommunikationsgesetzes.
  • Artikel 378 ff. des Strafgesetzbuchs.
Es ist illegal,; Kommunikationen ohne Zustimmung der Beteiligten zu überwachen/abzufangen,; zu kopieren oder offenzulegen. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien erlassen und in Arbeitsverträgen festlegen,; dass Kommunikationen überwacht werden.

7. Ist es legal, Videosysteme am Arbeitsplatz zu nutzen?

Ja. Tatsächlich verlangen Exekutivvorschriften die Installation von Videosurveillance-Systemen (CCTV). Es gibt detaillierte Anforderungen,; wie und wo diese Systeme (einschließlich Aufzeichnungsgeräten und Kameras) bereitgestellt werden sollen und unter welchen Bedingungen. Zu den vielen Anforderungen gehören,; dass:
  • Kameras stabil,; fest und klar sein sollten.
  • Kameras sollten in Notausgängen,; Lobby-Bereichen,; Aufzügen und Rezeptionsbereichen installiert werden.
  • Kamerawinkel,; Beleuchtung und technische Anforderungen für jede Kamera sollten je nach zu überwachendem Gegenstand des CCTV-Systems variieren.
Obwohl die Nutzung von Videosurveillance-Systemen am Arbeitsplatz in den VAE weitgehend unreguliert bleibt,; müssen die Privatsphäre-Rechte einer Person berücksichtigt werden,; wenn solche Systeme installiert werden. Artikel 378 und 379 des UAE-Strafgesetzbuchs (Bundesgesetz Nr. 3 von 1987) und das UAE-Cyberkriminalitätsgesetz (Gesetz Nr. 5 von 2012) müssen berücksichtigt werden. Hier sind einige Dinge zu beachten:
  • Mitarbeiter müssen wissen,; wie und warum diese Überwachungssysteme tatsächlich genutzt werden.
  • Schriftliche Zustimmung sollte von Personen eingeholt werden,; die aufgezeichnet werden könnten,; vor der Überwachung.
  • Jedes Unternehmen,; das Videosurveillance nutzen möchte,; muss sowohl seine Mitarbeiter als auch Kunden über die Kameras informieren.
  • Angemessene Beschilderung sollte hervorgehoben werden,; wenn Videosysteme in bestimmten Bereichen installiert sind.
  • Aufnahmen sollten mindestens 31 Tage aufbewahrt werden.

8. Ist es legal, private Nachrichten und E-Mail-Inhalte zu überwachen?

Ja. Wenn der Mitarbeiter private Nachrichten und persönliche E-Mails auf einem firmeneigenen Gerät abruf,; kann der Arbeitgeber die Nutzung und nicht den Inhalt während der Arbeitszeiten überwachen. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien haben,; um sicherzustellen,; dass Mitarbeiter darüber informiert sind und ihre Zustimmung eingeholt wird. Mitarbeiter sollten auch informiert werden,; dass ihre E-Mails überprüft werden könnten,; während sie abwesend sind.

9. Ist es legal, persönliche Geräte von Mitarbeitern zu überwachen?

Ja. Es ist wichtig zu beachten,; dass,; wenn Arbeit auf einem persönlichen Gerät durchgeführt wird,; der Mitarbeiter während der Arbeitszeiten dem Arbeitgeber gegenüber verantwortlich gemacht werden kann. Arbeitgeber dürfen die Nutzung während der Arbeitszeiten kontrollieren. Ungeachtet der Bundesgesetze,; insbesondere der Cyberkriminalitätsgesetze,; des Telekommunikationsgesetzes und des Strafgesetzbuchs,; verbietet die Überwachung ohne Zustimmung der Beteiligten. Artikel 9 und 10 des DIFC-Datenschutzgesetzes legen fest,; dass die explizite Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist,; bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Das DIFC-Datenschutzgesetz spezifiziert nicht,; wie die Zustimmung eingeholt werden soll,; erwähnt aber,; dass die Zustimmung schriftlich eingeholt werden sollte.

10. Ist es legal, persönliche Computer von Mitarbeitern zu überwachen?

Ja,; die Antwort ist ähnlich wie die oben gegebene. Wenn Mitarbeiter auf einem persönlichen Computer arbeiten,; können ihre Arbeitgeber solche Geräte überwachen,; um Geschäfts informationen zu schützen. Allerdings sollte die Überwachung keine Daten aus dem privaten Leben des Mitarbeiters erfassen. Angemessene Maßnahmen sollten ergriffen werden,; um zwischen persönlicher und geschäftlicher Nutzung des Geräts zu unterscheiden,; und Richtlinien sollten entwickelt und den Mitarbeitern mitgeteilt werden.

11. Muss man Mitarbeiter über die Überwachung informieren?

Ja. Wie in den meisten Teilen dieses Artikels angegeben,; verlangt die VAE-Verfassung,; dass Mitarbeiter ordnungsgemäß informiert und zustimmen,; bevor sie überwacht werden. Arbeitgeber dürfen ihre Geräte nicht ohne Zustimmung der Mitarbeiter überwachen,; auch wenn sie firmeneigen sind. Es ist auch entscheidend,; dass Mitarbeiter verstehen,; wie und warum diese Überwachungsgeräte genutzt werden. Wenn Mitarbeiter keine Zustimmung geben,; sollten sie nicht überwacht werden.

12. Mitarbeitermonitoring-Richtlinie - obligatorisch oder nicht?

Ja. Unternehmen müssen Transparenz sicherstellen,; wenn sie Mitarbeitermonitoring umsetzen. Dies kann erreicht werden,; indem umfassende Unternehmensrichtlinien,; Handbücher und Zustimmungsformulare erstellt und verteilt werden,; um sicherzustellen,; dass Mitarbeiter die Regeln und Richtlinien bezüglich Überwachung und Surveillance kennen. Richtlinien sollten leicht zugänglich und verständlich sein.

Unsere Monitoring-Experten haben einsatzbereite Richtlinien,; Ankündigungsmuster und Mitarbeitermonitoring-Handbücher entwickelt,; die direkt genutzt oder als Vorlage für zukünftige Mitarbeitermonitoring-Richtlinien verwendet werden können. Fordern Sie jetzt eine Kopie an. Es ist kostenlos!

Gibt es VAE-Gesetze, die die Privatsphäre von Mitarbeitern am Arbeitsplatz schützen?

Bundesgesetze der VAE schützen Mitarbeiter,; da sie ein Recht auf Privatsphäre haben. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht überwachen,; wenn sie mit der Verarbeitung ihrer sensiblen personenbezogenen Daten nicht einverstanden sind. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter über Arbeitsplatz-Überwachung informieren und ihre Zustimmung einholen,; bevor sie umgesetzt wird,; gemäß den Bundesgesetzen der VAE.
  • Die VAE-Verfassung von 1971.
  • Beide Artikel des Strafgesetzbuchs von 1987.
  • Das VAE-Arbeitsgesetz von 1980.
  • Bundesdekret-Gesetz Nr. 5 von 2012 zur Bekämpfung von Cyberkriminalität.
  • Das DIFC-Datenschutzgesetz 2007 (DIFC-Gesetz Nr. 1 von 2007) und seine Änderungen.
  • Die ADGM-Beschäftigungsverordnungen von 2015.

Gibt es professionelle Ratschläge von Anwälten zur Überwachung?

Anwälte raten,; klare und detaillierte Monitoring-Richtlinien zu implementieren,; Mitarbeiter explizit zu benachrichtigen und die Erlaubnis einzuholen,; bevor Monitoring-Lösungen integriert werden. Mitarbeiter sollten über Folgendes informiert werden:
  • Die Tatsache,; dass sie überwacht werden.
  • Der Zweck des Überwachungsprozesses.
  • Bemerkenswerter legitimer Grund für die Überwachung.
  • Wie lange die erlangten Daten aufbewahrt werden.
  • Überwachungsrechte der Mitarbeiter.
  • Das Recht auf Kommunikation,; wo Mitarbeiter Bedenken hinsichtlich der Überwachung haben.

Was ist das Fazit?

Arbeitgeber müssen das Bedürfnis abwägen,; Geschäftsinteressen zu schützen und die Privatsphäre-Erwartungen ihrer Mitarbeiter,; wenn sie Mitarbeitermonitoring-Software implementieren. Um den Überwachungsprozess auf legitimen Grundlagen durchzuführen,; sollten Transparenz und vorherige Benachrichtigung berücksichtigt werden. Haftungsausschluss Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen nur dem allgemeinen Verständnis und sind nicht als Rechtsberatung zu verwenden. Für professionelle Rechtsberatung konsultieren Sie bitte Ihren Anwalt.

Was kommt als Nächstes