Mitarbeiterüberwachungsgesetze in Argentinien - 12 häufig gestellte Fragen:
Ist Mitarbeiterüberwachung in Argentinien legal? Ist es legal, die Computer des Unternehmens zu überwachen? Ist es legal, Internet- und Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeitern zu überwachen? Ist es legal, Bildschirminhalte und Tastatureingaben zu überwachen? Ist es legal, E-Mail-Inhalte zu überwachen? Ist es legal, Telefonate zu überwachen oder aufzuzeichnen? Ist es legal, Videosysteme am Arbeitsplatz zu verwenden? Ist es legal, private Nachrichten und E-Mail-Inhalte zu überwachen? Ist es legal, persönliche Geräte von Mitarbeitern zu überwachen? Ist es legal, persönliche Computer von Mitarbeitern zu überwachen? Muss man Mitarbeiter über die Überwachung informieren? Mitarbeiterüberwachungspolitik - obligatorisch oder nicht? Und einige Bonus-Infos!1. Ist Mitarbeiterüberwachung in Argentinien legal?
Ja. Die argentinische Verfassung und Arbeitsgesetze (Argentinisches Arbeitsvertragsgesetz 20.744) erlauben Arbeitgebern, bestimmte Aktivitäten von Mitarbeitern am Arbeitsplatz zu kontrollieren, um Geschäftsziele zu erreichen. Dennoch müssen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass sie die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter nicht verletzen: Überwachungstools müssen dem Gesetz entsprechen. Arbeitgeber dürfen nur die gesetzlich autorisierten Aktivitäten von Mitarbeitern kontrollieren. Arbeitgeber müssen detaillierte Richtlinien bezüglich der Überwachung und Nutzung von Unternehmenseigentum haben. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter über das Vorhandensein von Überwachungssystemen am Arbeitsplatz informieren.2. Ist es legal, Computer des Unternehmens zu überwachen?
Ja. Argentinisches Arbeits- und Arbeitsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, alle Aktivitäten zu überwachen, die auf Unternehmenscomputern und anderen elektronischen Geräten durchgeführt werden, die vom Arbeitgeber bereitgestellt wurden, um sicherzustellen, dass die Geräte für arbeitsbezogene Zwecke verwendet werden und nicht für illegale Aktivitäten, Diebstahl von Informationen oder Missbrauch. Es müssen auch Richtlinien erlassen werden, um Mitarbeiter über akzeptable und inakzeptable Nutzung von Arbeitsgeräten zu informieren.3. Ist es legal, Internet- und Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeitern zu überwachen?
Ja. Obwohl keine spezifische Gesetzgebung die Nutzung von Internet und Social Media am argentinischen Arbeitsplatz regelt, kann der Arbeitgeber den Computer und die Internetaktivitäten des Mitarbeiters überwachen (welche Websites er/sie auf einem Arbeitsgerät besucht und wie lange). Bei Social Media wird Arbeitgebern empfohlen, die Privatsphäre-Rechte der Mitarbeiter zu beachten. Das Gesetz 25.326 des Personal Data Protection Act erfordert die Zustimmung jeder Person, deren persönliche Informationen zugänglich gemacht werden. Zum Beispiel könnte der Zugriff des Arbeitgebers auf ein Social-Media-Konto eines Mitarbeiters ohne Erlaubnis ihre Privatsphäre-Rechte verletzen. Falls es notwendig ist, Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeitern zu überwachen, sollte der Arbeitgeber seine Gründe klar erklären (durch ein schriftliches Dokument), bevor der Überwachungsprozess beginnt. Gesammelte Daten dürfen nicht für einen anderen Zweck verwendet werden als den, für den die Informationen bereitgestellt wurden.4. Ist es legal, Bildschirminhalte und Tastatureingaben zu überwachen?
Ja. In Argentinien ist es legal, Bildschirminhalte und jede Tastatureingabe auf dem vom Arbeitgeber bereitgestellten Computer zu überwachen. Eine gute Regel ist, sich zu merken, dass alles, was ein Mitarbeiter auf seinem Arbeitscomputer tut, vom Arbeitgeber zugänglich sein kann, insbesondere wenn es eine klare und dokumentierte Arbeitsplatzrichtlinie gibt und Mitarbeiter von Anfang an informiert werden.5. Ist es legal, E-Mail-Inhalte zu überwachen?
Ja. Es sollte beachtet werden, dass alle vom Unternehmen bereitgestellten Geräte ausschließlich für Arbeitszwecke verwendet werden sollten und dass der Arbeitgeber das Recht hat, diese Arbeitsaktivitäten zu überwachen und wie diese Geräte verwendet werden. In diesem Fall gehört das E-Mail-Konto dem Unternehmen. Laut dem Nationalen Arbeitsgerichtshof sollten Arbeitgeber Unternehmense-Mails regulieren und ihre angemessene Nutzung den Mitarbeitern formell mitteilen.6. Ist es legal, Telefonate zu überwachen oder aufzuzeichnen?
Dieses Thema ist in Argentinien noch eine Grauzone, da es keine spezifischen Gesetze zur Aufzeichnung und Überwachung von Telefonaten gibt. Artikel 19 der Nationalen Verfassung von Argentinien betont das "Recht auf Privatsphäre". Dennoch wird Überwachung oder Aufzeichnung als zulässig angesehen, wenn Zustimmung gegeben wird oder die Überwachung/Aufzeichnung notwendig ist, um die legitimen Interessen des Arbeitgebers zu schützen. Zum Beispiel können aufgezeichnete Gespräche als Beweis für kriminelle Aktivitäten verwendet werden. Das Gericht verlangt auch, dass jeder, der Kommunikationen einer Person abfangen möchte, einen gerichtlichen Befehl einholt.7. Ist es legal, Videosysteme am Arbeitsplatz zu verwenden?
Ja. Dennoch legt Abschnitt 71 des geänderten Argentinischen Nationalen Beschäftigungsgesetzes (NEL) Einschränkungen für die Fähigkeit des Arbeitgebers fest, Videoüberwachung am Arbeitsplatz durchzuführen. Laut NEL muss ein Arbeitgeber, der Videosysteme einsetzen möchte, Mitarbeiter über das Überwachungssystem durch detaillierte Richtlinien informieren. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsministerium vor der Überwachung über die Überwachung zu informieren. Bevor die Überwachung durchgeführt wird, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:- Die Überwachung von Mitarbeitern muss angemessen und ausgewogen sein
- Die Kameras oder andere Kontrollmittel müssen sichtbar sein
- Kameras dürfen nur am Arbeitsplatz installiert werden (ausgenommen Erholungsbereiche, Toiletten oder andere private Orte)
- Der Arbeitgeber darf keine Filmaufzeichnung ausstrahlen
- Vertraulichkeit und Respekt vor der Würde der Mitarbeiter müssen immer gewahrt werden
- Aufzeichnungen müssen auf Bilder beschränkt sein – Sprachaufnahmen sind nicht erlaubt
8. Ist es legal, private Nachrichten und E-Mail-Inhalte zu überwachen?
Ja. Wenn ein Unternehmen klare Richtlinien zur Verbot von Versenden und Empfangen privater Nachrichten und E-Mails auf Unternehmensgeräten während und nach Arbeitszeiten hat. In diesem Fall ist es gerechtfertigt, Aktivitäten zu überwachen wie das Versenden oder Empfangen privater Nachrichten oder E-Mails. Es wird auch empfohlen, dass Mitarbeiter ein Dokument unterschreiben, das anerkennt, dass Arbeitgeber solche Informationen bei der Arbeit überwachen können.9. Ist es legal, persönliche Geräte von Mitarbeitern zu überwachen?
Ja. Falls der Mitarbeiter Arbeitsaktivitäten auf einem persönlichen Gerät ausführt. In diesem Fall sollte beachtet werden, dass der Mitarbeiter während der festgelegten Arbeitszeiten dem Arbeitgeber rechenschaftspflichtig ist und der Arbeitgeber die Nutzung während der Arbeitszeiten einschränken kann, wenn er dies wünscht. Arbeitgeber sollten jedoch transparent über den Überwachungsprozess sein und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie die Privatsphäre ihres Mitarbeiters nicht stören.10. Ist es legal, persönliche Computer von Mitarbeitern zu überwachen?
Ja. Wie oben erwähnt, wenn der Mitarbeiter auf einem persönlichen Computer arbeitet, kann die Überwachung solcher Geräte als legitimes Interesse am Schutz von Geschäftsinformationen angesehen werden. Dennoch sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass die Überwachung keine privaten Informationen der Mitarbeiter erfasst. Angemessene Maßnahmen sollten ergriffen werden, um zwischen persönlicher und unternehmensbezogener Nutzung des Geräts zu unterscheiden.11. Muss man Mitarbeiter über die Überwachung informieren?
Ja, Argentiniens Vorschriften verlangen von Arbeitgebern, Mitarbeitern jede stattfindende Überwachung offenzulegen. Um dem Gesetz zu entsprechen, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass:- Maßnahmen zur Überwachung von Mitarbeitern angemessen und fair sind.
- Mitarbeiter über die Überwachung informiert werden und Zustimmung geben.
- Der Zweck der Überwachung den Mitarbeitern angemessen mitgeteilt wird.
12. Mitarbeiterüberwachungspolitik - obligatorisch oder nicht?
Ja, obwohl es keine spezifischen Gesetze zu diesem Thema gibt, ist es immer gut, detaillierte Richtlinien zur Überwachung von Arbeitsgeräten und Ressourcen zu haben, die auf diesen Geräten zugänglich sind, wie E-Mail, Internet usw. Jeder Mitarbeiter sollte diese Richtlinien unterschreiben, um anzuerkennen, dass er/sie vollständig über den Überwachungsprozess informiert ist. Die Richtlinie sollte Folgendes abdecken:- Die Art und das Ausmaß des Überwachungsprozesses
- Der Grund für die Überwachung
- Die Auswirkungen der Überwachung auf das Geschäft
- Das Recht zu Unternehmensgeräte zu überwachen zur Einhaltung von Geschäftsobjectiven
- Sicherstellen, dass Mitarbeiter verstehen, dass sie wenig oder gar keine vernünftige Erwartung an Privatsphäre haben, wenn sie die Ausrüstung des Unternehmens nutzen. Da sie dem Unternehmen gehört, darf sie nur für arbeitsbezogene Zwecke verwendet werden
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Gibt es Gesetze in Argentinien, die die Privatsphäre von Mitarbeitern am Arbeitsplatz schützen?
Ja. Allgemein wird die persönliche Information von Mitarbeitern durch die Nationale Verfassung, Abschnitt 43, und das Datenschutzgesetz 25.326 geschützt, das die Handhabung, Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten in Dateien, Registern oder anderen Speichermedien regelt, sowohl öffentlich als auch privat. Das DPL verbietet die Übertragung personenbezogener Informationen in Länder mit niedrigeren Datenschutzniveaus als Argentinien ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Eigentümers solcher Daten. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter auch klar informieren, wenn sie ihre persönlichen Daten erheben, bevor sie sie verarbeiten, und die Zwecke, für die sie zugänglich gemacht werden. Die Zustimmung des Mitarbeiters ist ebenfalls notwendig. Gesammelte Daten dürfen nicht für einen anderen Zweck verwendet werden als den, für den die Informationen bereitgestellt wurden.Gibt es professionelle Ratschläge von Anwälten zur Überwachung?
Ja. Professionelle Anwälte raten, dass es Transparenz rund um die Mitarbeiterüberwachung geben muss. Alle überwachten Mitarbeiter müssen über Folgendes informiert werden:- Die Tatsache, dass sie überwacht werden
- Der Zweck der Überwachung
- Der relevante legitime Grund für die Überwachung
- Wie lange die gesammelten Informationen aufbewahrt werden
- Mitarbeiterrechte in Bezug auf die Überwachung
- Das Recht, Bedenken bezüglich der Überwachung zu äußern









